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Dienstag, 10. November 2020

Absturz

Drei Tage Einkehr, Besinnungstage. Wunderschöne Gedanken, Zeit zum Gebet, Zeit, zur Ruhe zu kommen, Gemeinschaft, Heilige Messe, heilige Gedanken.

Peng. Ich bin wieder zu Hause.

Gemeindegesang ist verboten - ausdrücklich, mit Bischöflicher Unterschrift. Dann hat der bistumseigene Kirchenmusikdirektor die Regelung herausgegeben: "gesungene Akklamationen sind erlaubt." Und der Zelebrant der heutigen Abendmesse - ein älterer Herr aus der benachbarten Kreisstadt - macht daraus: "Wir dürfen wieder singen!" 
 
8 Strophen "Sankt Martin", verteilt über den Wortgottesdienst. Das raubt einem die ganze Andacht. Kann das denn sein? 7-Tages-Inzidenz unter 50? Gestern noch über 80?
6 Strophen Kyrie. Die meisten singen nicht mit, haben kein Gotteslob dabei. 
"Tochter Zion" zum Sanktus (Strophe 1) und die Strophe 3 zum Dank nach der Kommunion, das gibt liturgisches Bauchweh.
3 Strophen Marienlied vor dem Segen, 4 Strophen Marienlied danach. Alles aus dem Bistumsanhang - das können die Damen und Herren auswendig - die Aerosole dürfen raus, es wird geschmettert, was die Mund-Nasen-Bedeckung rauslässt! 

 Und nächste Woche ist dieser Zelebrant wieder in dieser Messe, vertretungshalber. Ich bin ganz dankbar, dass ich da nicht Hygiene-zuständig vom PGR aus bin (jedenfalls heute nicht - "falsche" Gemeinde - aber morgen). Ich hoffe, dass ich da wieder mit Andacht die Messe mitfeiern kann.
 
Ach ja - die 7-Tages-Inzidenz ist über 100 bei uns im Landkreis.

Dienstag, 9. Juni 2020

Schwierige Zeiten

Fronleichnamsprozessionen sind verboten. In unserem Dorf wird es daher einen Segensgang mit dem Allerheiligsten geben, mit einem Eucharistischen Segen im "oberen Ortsteil" und einem im "unteren Ortsteil". Der Diakon mit dem HERRN und zwei Ministranten (Geschwister) mit ihren Eltern.
Das ist wenig - traurig - aber besser als Nichts. Und es ist verantwortungsvoll. Manche unserer treuesten Gottesdienstbesucher können weder mit "Maske" noch mit "social distance" umgehen, gerade beim Singen oder Beten in der Messe wird die Maske heruntergenommen. Spricht man sie nach der Messe darauf an, sind sie "taub" - es hat keinen Effekt. Auch mahnende Worte des Zelebranten nutzen nichts.

Schön finde ich dann solche Ideen, wie sie hier auf der Internet-Präsenz unseres Bistums vorgestellt werden (Quelle):
"ab dem Fronleichnamstag am Donnerstag, 11. Juni, bis einschließlich Sonntag, 14. Juni, werden in ganz Lengfeld Impulszettel mit spirituellen Texten, kleinen Geschichten und Denkanstößen hängen. Bislang sind nahezu 180 Stationen im Ort geplant. Erkennbar sind sie an gelb-weißen Fähnchen. Rund um die Kirche Sankt Lioba und das Ökumenische Zentrum wird es auch Stationen speziell für Familien mit Kindern geben."
Allerdings finde ich denSchlusssatz einfach nur doof (wenn ich nicht Synkretismus unterstelle):
"Die Menschen sind zudem eingeladen, [...] aus Blüten und Naturmaterialien Mandala auf dem Gehweg zu gestalten."
Ein Mandala ist ein buddhistisches Meditationsbild. Gemeint war vermutlich eher sowas:

Mittwoch, 18. März 2020

Heilige Messen in Corona-Zeiten

Domradio: LINK
Duomo di Udine: LINK
Messe am Sonntag um 10:00 Uhr aus meinem Bistum (Würzburg) auf youtube: LINK
Internetseite des Vatikan mit Lifestream  (deutsch): LINK
Liefestream Direktlink (italienisch): LINK

EWTN: LINK
Und noch eine Liste:  LINK
Hinweise zur Tridentinischen Messe: LINK
(ergänzt am 28.03.) 

Samstag, 1. Juni 2019

Statistiken

Eben habe ich bei "destatis" vorbeigeschaut. Die Abtreibungszahlen für das erste Quartal 2019 sind noch nicht veröffentlicht, wohl aber die Gesamtzahl für 2018: Es waren 100.986; wobei die Statistik nie alle Fälle erfasst, die Zahl also immer zu niedrig angegeben wird.

100.986, das sind rund 2,3 % mehr als 2016, wo die Zahl der Abtreibungen mit 98.721 angegeben wird. Warum 2016 als Vergleich? Für 2016 sind die "normalen" Sterbestatistiken - also die der geborenen Menschen - bereits veröffentlicht; es gab 910.902 Sterbefälle.

Geboren: 10-fache Lebenswahrscheinlichkeit!

Bei insgesamt rund einer Million Tode (geborene und ungeborene Menschen) wird also jeder zehnte Tod (genauer gerechnet: 9,78 %) durch eine Abtreibung verursacht. Durch "Transportmittelunfälle" starben 3.547 Personen, durch Gift 947 Personen und durch "tätlichen Angriff" nur 372 Personen. Der Tod durch Abtreibung ist also rund 28 Mal häufiger als ein Tod durch Verkehrsunfall; mehr als 100 Mal häufiger als eine Vergiftung und mehr als 265 mal häufiger als Mord und Totschlag.
(Bildquelle)

Samstag, 23. Februar 2019

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt ...

BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

Amtlicher Leitsatz:

1. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Diese Schutzpflicht hat ihren Grund in Art. 1 Abs. 1 GG; ihr Gegenstand und - von ihm her - ihr Maß werden durch Art. 2 Abs. 2 GG näher bestimmt. Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. Die Rechtsordnung muß die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet.
2. Die Schutzpflicht für das ungeborene Leben ist bezogen auf das einzelne Leben, nicht nur auf menschliches Leben allgemein.
3. Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter. Ein solcher Schutz ist nur möglich, wenn der Gesetzgeber ihr einen Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verbietet und ihr damit die grundsätzliche Rechtspflicht auferlegt, das Kind auszutragen. Das grundsätzliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs und die grundsätzliche Pflicht zum Austragen des Kindes sind zwei untrennbar verbundene Elemente des verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes.
4. Der Schwangerschaftsabbruch muß für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein. Das Lebensrecht des Ungeborenen darf nicht, wenn auch nur für eine begrenzte Zeit, der freien, rechtlich nicht gebundenen Entscheidung eines Dritten, und sei es selbst der Mutter, überantwortet werden.
5. Die Reichweite der Schutzpflicht für das ungeborene menschliche Leben ist im Blick auf die Bedeutung und Schutzbedürftigkeit des zu schützenden Rechtsguts einerseits und damit kollidierender Rechtsgüter andererseits zu bestimmen. Als vom Lebensrecht des Ungeborenen berührte Rechtsgüter kommen dabei - ausgehend vom Anspruch der schwangeren Frau auf Schutz und Achtung ihrer Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) vor allem ihr Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) sowie ihr Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) in Betracht. - Dagegen kann die Frau für die mit dem Schwangerschaftsabbruch einhergehende Tötung des Ungeborenen nicht eine grundrechtlich in Art. 4 Abs. 1 GG geschützte Rechtsposition in Anspruch nehmen.
6. Der Staat muß zur Erfüllung seiner Schutzpflicht ausreichende Maßnahmen normativer und tatsächlicher Art ergreifen, die dazu führen, daß ein - unter Berücksichtigung entgegenstehender Rechtsgüter - angemessener und als solcher wirksamer Schutz erreicht wird (Untermaßverbot). Dazu bedarf es eines Schutzkonzepts, das Elemente des präventiven wie des repressiven Schutzes miteinander verbindet.
7. Grundrechte der Frau tragen nicht so weit, daß die Rechtspflicht zum Austragen des Kindes - auch nur für eine bestimmte Zeit - generell aufgehoben wäre. Die Grundrechtspositionen der Frau führen allerdings dazu, daß es in Ausnahmelagen zulässig, in manchen dieser Fälle womöglich geboten ist, eine solche Rechtspflicht nicht aufzuerlegen. Es ist Sache des Gesetzgebers, solche Ausnahmetatbestände im einzelnen nach dem Kriterium der Unzumutbarkeit zu bestimmen. Dafür müssen Belastungen gegeben sein, die ein solches Maß an Aufopferung eigener Lebenswerte verlangen, daß dies von der Frau nicht erwartet werden kann.
8. Das Untermaßverbot läßt es nicht zu, auf den Einsatz auch des Strafrechts und die davon ausgehende Schutzwirkung für das menschliche Leben frei zu verzichten.
9. Die staatliche Schutzpflicht umfaßt auch den Schutz vor Gefahren, die für das ungeborene menschliche Leben von Einflüssen aus dem familiären oder weiteren sozialen Umfeld der Schwangeren oder von gegenwärtigen und absehbaren realen Lebensverhältnissen der Frau und der Familie ausgehen und der Bereitschaft zum Austragen des Kindes entgegenwirken.
10. Der Schutzauftrag verpflichtet den Staat ferner, den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewußtsein zu erhalten und zu beleben.

Montag, 11. Februar 2019

Woche für das Leben

Gestern gesehen: Einige Materialien sind online. Das Thema ist "Suizid". Intention heute: Die Telefonseelsorge soll bekannter gemacht werden.

Ursprünglich wurde die "Woche für das Leben" ja eingeführt, weil das Lebensrecht der Ungeborenen durch die Neufassung der §§ StGB 218 ff. deutlich beschänkt wurde. In 2017 gab es laut "destatis" 101.209 Abtreibungen, 20 davon mit kriminologischer Indikation (nach Vergewaltigung), 3911 mit medizinischer Indikation, also nicht ganz 4 %. Alle anderen mit "Beratungsregelung".

Suizide gibt es ca. 10.000 pro Jahr. Allerdings liegt die zahl der versuchten Suizide deutlich höher.

Mir gefällt die Wahl des Themas nicht. Warum?
  • Zum einen finde ich, dass die Kirchen in der ökumenischen "Woche für das Leben" deutlich Stellung zur aktuellen Abtreibungsdiskussion nehmen sollten.  
  • Zum anderen empfinde ich das Thema als bedrückend. In meiner Familie gab es einen (erfolgreichen) Suizid, zwei Jahre davor einen Versuch, bzw. dieser Mensch wurde rechtzeitig gefunden und ins Krankenhaus, später in die Psychiatrie gebracht. Da bin ich nicht "drüber weg", auch wenn es schon einige Jahr her ist. 
  • Als Jugendliche habe ich mich auch intensiv mit dem Thema beschäftigt - aber das Kapitel ist abgeschlossen. Damals war es ein Priester, unser Kaplan, der mir klar gemacht hat: "Du bist geliebt! Gott hat Dich geschaffen, er liebt dich, und er hat einen Plan für Dich. Du wirst gebraucht. Schau dich um und denk' nach, was Gott mit dir vorhaben könnte."

Ich denke, ich werde es in die Hand nehmen ... auch wenn der 2. Punkt noch weh tut.


Freitag, 13. Juni 2014

Recht auf eine Straftat?

Es nervt. Es nervt total.
Erst die Lügen im Estrela-Bericht (der - Gott sei Dank - verhindert werden konnte) und dann die Lügen in den Stellungnahmen der LINKEN.
Immer wieder liest man dieselben Stereotype:
"Sexuelle und reproduktive Rechte sind Menschenrechte"
oder
"Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und Entscheidung über den eigenen Körper" 
was dann explizit ausfomuliert lautet:
"kostenfreien und sicheren Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheitsversorgung [...], was konkret bedeutet, [...] eine Schwangerschaft abzubrechen und kostenlos Verhütungsmittel zu erhalten" (Quelle)
Dann werfe ich einfach mal einen Blick ins StGB (Strafgesetzbuch) und lese unter § 218 folgendes
(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 
  Der zitierte Absatz des Paragraphen befindet sich übrigens bei den "Straftaten gegen das Leben".

Dienstag, 22. Oktober 2013

Gott sei Dank!

Eben erreicht mich eine Pressemitteilung per Mail:

Münster, den 22.10.13

Positives Signal aus dem Europaparlament

Umstrittener Estrela-Bericht zu „Sexuellen und reproduktiven Rechten und Gesundheit“ wird heute überraschend eindeutig vom Europaparlament zurückgewiesen

Die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr nimmt dazu in Münster Stellung:

„Nach einer sehr lebhaften und kontroversen Plenarsitzung wurde heute der Estrela-Bericht mit einer Mehrheit von 351 zu 319 (bei 18 Enthaltungen) seitens der Europa-Abgeordneten in den federführenden Frauen-Ausschuss zurückverwiesen. Damit bewiesen die EU-Abgeordneten, dass die Beschlussvorlage des Berichtes unter der Leitung der portugiesischen Abgeordneten Estrela in der jetzigen inhaltlichen Gestaltung einer Abstimmung durch das Plenum unwürdig ist. Frau Estrela und ihre Mitstreiter zeigten sich von dieser unerwarteten Niederlage mehr als überrascht.
Durch ein klares, kritisches Votum zeichneten sich erfreulicherweise die CDU/CSU-Abgeordneten aus, denen wir dafür sehr danken.

Familien- und Lebensschutzinitiativen in allen EU-Mitgliedsstaaten hatten massiv gegen die Berichtsvorlage protestiert. Unter anderem waren Vertreter der EU-Bürgerinitiative „On of us“ und auch Mitglieder der Christdemokraten für das Leben gestern in Straßburg vor dem Parlament mit einer unüberhörbaren Demonstration aktiv. Diese europaweiten, spontanen Proteste und die schnelle Aufklärung über die tatsächlichen Inhalte des Berichtes zeigen nun erste Wirkung. Der Frauenausschuss muss sich nun erneut mit diesem Bericht beschäftigen.
Die Annahme eines neuen Berichts wird nun unwahrscheinlicher,  Ende Mai 2014 wird ein neues Parlament gewählt.
Den Ausschuss-Mitgliedern bleibt auch freigestellt, die Aussetzung der Prozedur bis auf weiteres zu entscheiden, also den Bericht in dieser Legislaturperiode nicht mehr weiterzuverfolgen.  

Das ganze Procedere sowie der Inhalt des EU-Berichts stellt den Versuch dar, politischen Druck zur Anerkennung eines "Rechts auf Abtreibung" aufzubauen.  Darüber kritisch aufzuklären und dafür neue Sensibilität in die Öffentlichkeit und das Parlament zu tragen, ist unser erstes gemeinsames Protestziel gewesen. In dieser Richtung werden wir weiter mit allen in Europa zusammenarbeiten, denen der Schutz der Familie, der Kinder und der Ungeborenen besonders am Herzen liegt.“

Anbei finden Sie einige Impressionen vom Protest am 22.10. 2013 in Straßburg.

http://charismatismus.wordpress.com/2013/10/21/foto-bericht-blitz-demo-pro-e
lternrecht-und-lebensschutz-in-strasburg/
 

+++++++++

 
Mit freundlichen Grüßen

Odila Carbanje

CDL - Christdemokraten für das Leben


Montag, 21. Oktober 2013

Und wieder eine Mail zum Estrela-Bericht

Heute in der Mailbox:
 Guten Tag,
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Email bezüglich des Berichts über sexuelle und reproduktive Rechte, welcher am Dienstag, 22. Oktober 2013 im Plenum abgestimmt werden soll. Die CDU/CSU-Gruppe unterstützt den Zugang zu Informationen, auch im Bereich der Familienplanung (z.B. Verhütung) und zum Schutz der Gesundheit von Säuglingen, Kindern und Müttern, spricht sich jedoch klar gegen ein Recht auf Abtreibung aus. Ich habe in der Fraktion eine namentliche Abstimmung zum Bericht gefordert. Die EVP-Fraktion hat sich bereits in der letzten Woche für eine Ablehnung des gesamten Berichts ausgesprochen.

Mit freundlichen Grüßen

Christa Klaß

___________________________________
Christa Klaß
Europaabgeordnete der Region Trier
Das klingt ja schon recht vielversprechend. Allerdings hat das Europaparlament 766 Abgeordnete, zur EVP gehören 275, also etwas mehr als ein Drittel. Das reicht noch nicht! Hoffentlich kann der Gegenentwurf überzeugen.

Beten wir - für unsere Kinder.

Freitag, 18. Oktober 2013

Noch eine Mail vom Europaparlament

Heute habe ich von zwei anderen Abgeordneten (Partei "Die Linke") Antworten auf meine Rundmail erhalten - beide stimmen - bis auf die Anrede - wörtlich überein.

Und diese Antwort beginnt mit einer Lüge:
Sexuelle und reproduktive Rechte sind Menschenrechte
Weder in der UN-Charta der Menschenrechte noch in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gibt es "sexuelle Rechte" noch "reproduktive Rechte". Weder gibt es ein Recht auf Sex, noch gibt es ein Recht auf ein Kind.

Mittendrin heißt es:
Es ist für die individuelle und soziale Entwicklung von  zentraler Bedeutung, dass Frauen das Recht haben, gemäß den internationalen Menschenrechtsnormen frei und eigenverantwortlich über die Anzahl ihrer Kinder, den Zeitpunkt und die Geburtenabstände zu entscheiden.
Das ist schlicht undergreifend Blödsinn. Ich habe mich schon als Teenager entschieden, dass ich vier oder fünf Kinder haben will. Kann ich jetzt das Recht auf das vierte oder fünfte Kind einklagen? Mein erstes Kind hätte ich gerne ein halbes Jahr früher bekommen - und das zweite und dritte jeweils im Abstand von zwei Jahren (anstelle von drei). Stehe ich jetzt außerhalb der "internationalen Menschenrechtsnormen" oder habe ich jetzt ein Problem mit meiner ""individuelle(n) und soziale(n) Entwicklung"?


Ach ja, sorry, "liebe" LINKE, ich mit meinen Wünschen war ja gar nicht gemeint, sondern ein "Recht auf Schwangerschaftsabbruch", das alerdings in krassem Widerspruch zu den "internationalen Menschenrechtsnormen" steht, insbesondere im Widerspruch zum Recht des ungeborenen Kindes auf  Leben (Art. 3 in der UN-Charta, Art. 3 in der EU-Charta).

Die Antwort der Abgeordneten endet mit einer rechtswidrigen Forderung:
Eine umfassende, für alle Schüler verbindliche Sexualerziehung muss in allen Mitgliedstaaten gewährleistet werden [...]
Auch dies widerspricht den Menschenrechten. Im Artikel 14 (Recht auf Bildung) der EU-Charta heißt es:
(3) Die Freiheit zur Gründung von Lehranstalten unter Achtung der demokratischen Grundsätze sowie das Recht der Eltern, die Erziehung und den Unterricht ihrer Kinder entsprechend ihren eigenen religiösen, weltanschaulichen und erzieherischen Überzeugungen sicherzustellen, werden nach den einzelstaatlichen Gesetzen geachtet, welche ihre Ausübung regeln.
Das Elternrecht soll demnach übergangen werden. Selbst wenn die Begründungen dafür, dieses Grundrecht auszuhebeln, wirklich nobel klingen:

Senkung der Zahl von Teenagerschwangerschaften, von ungewollten Schwangerschaften, von Schwangerschaftsabbrüchen und [...] Prävention von HIV
halte ich  sie dennoch nicht für ausreichend, das Erziehungsrecht der Eltern auszuhebeln - und ich bezweifle stark, dass diese Ziele durch die angedachte "Sexualerziehung" wirklich erreicht werden.






Mittwoch, 16. Oktober 2013

Mail vom Europaparlament!

Wow, mit so einer schnellen Reaktion hatte ich nicht gerechnet. Heute Abend habe ich eine "Sammelmail" entsprechend dem Aufruf von familien-schutz.de an alle Abgeordneten des Europaparlamentes geschickt. Und keine drei Minuten später ist schon die erste Antwort da:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre E-Mail zur geplanten Abstimmung im Europäischen Parlament über den Initiativbericht von Edite Estrela zum Thema „Sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte“.

Sie sprechen mit Ihrem Schreiben wichtiges Thema an. Als Mitglied einer im christlichen Wertefundament verorteten Partei ist mir das Thema Lebensrechtsschutz ein wichtiges Anliegen. Daher möchte ich mich für Ihr Engagement in diesem Bereich ausdrücklich bedanken.

Ich teile die Meinung des Europäischen Gerichtshofs, wonach das ungeborene Kind von Anfang an Mensch ist. Menschliches Leben ist grundsätzlich schützenswert. Daher sollten öffentliche Mittel nicht für Abtreibungen, Versuche an menschlichen Embryonen oder Forschung zum Klonen verwendet werden. Entsprechend kritisch sehe ich den von Ihnen angesprochenen Bericht von Frau Estrela und werde mich in den weiteren Beratungen gern im Sinne des Lebensschutzes einbringen.

In der Hoffnung, Ihnen damit eine Hilfe zu sein, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber, MdEP

Wow, ich freu' mich.

Samstag, 14. September 2013

Einer von uns (One of us)

Freitag der 13. - ein Unglückstag? Nein, wirklich nicht. Eher ein Tag zum Freuen: Die Initiative "Einer von uns" hat über eine Million Unterschriften!

Hier die Pressemitteilung vom Freitag:

Doppelter Durchbruch beim EU-Bürgerbegehren gegen Embryonen-Versuche - Über eine Million Bürger unterstützen EU-weit EINER VON UNS, Deutschland erreicht Quorum von 75.000 Unterschriften

Das Europäische Bürgerbegehren ONE OF US/EINER VON UNS hat eine Schallmauer durchbrochen: Seit gestern unterstützen eine Million Menschen mit ihrer Unterschrift die Forderung nach einem Stopp von EU-Geldern für Embryonenversuche und Klonen. Demnach muss sich die EU-Kommission demnächst mit dem Anliegen befassen.
Die deutsche Koordinatorin der Initiative, Hedwig von Beverfoerde, zeigte sich zufrieden: „Eine Million Unterstützer in ganz Europa ist ein großartiger Schritt zum besseren Schutz des menschlichen Lebens. Es ist ein doppelter Durchbruch, da wir gleichzeitig in Deutschland das Mindestquorum überschritten haben: seit heute unterstützen über 75.000 Deutsche die Initiative.“
In den Ländern Frankreich, Italien, Litauen, Niederlanden, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Spanien und Ungarn ist das Quorum schon erreicht worden.
EINER VON UNS beruft sich auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von 2011. Der hatte festgestellt, dass ein Embryo ab dem Zeitpunkt der Befruchtung als Mensch anerkannt werden muss. „Daraus folgt, daß seine Würde auch von der EU und allen europäischen Institutionen geachtet und seine Unversehrtheit sichergestellt werden muß“, so von Beverfoerde. „Die EU-Finanzierung aller Aktivitäten, bei denen menschliche Embryonen zerstört, d.h. getötet werden, muß unterbunden werden“.
In Deutschland will die Initiative bis zum 1. November weiter aktiv Unterschriften sammeln. Von Beverfoerde sagte: „Als größtes Land in der EU wollen wir mindestens 100.000 Unterschriften erreichen. Es geht darum, mit starker Stimme in Brüssel den Schutz der Würde des Menschen als erstes fundamentales Recht in unserer Gesellschaft einzufordern.“
Zu den Unterstützern der Initiative gehören zahlreiche Prominente aus Politik, Kirche und Gesellschaft. 'EINER VON UNS' ist durch die Unterstützung von anglikanischen, evangelischen, katholischen und orthodoxen Christen sowie von zahlreichen Freikirchen zu einer der größten ökumenischen Aktionen in Europa geworden.
(13. September 2013)

Freitag, 13. Juli 2012

Das Recht, etwas nicht zu wissen ...

Es geht um die Analyse der Gene, die mittlerweile in immer bezahlbarere Regionen rückt. Dazu ein sehr lesenswerter Artikel in der FAZ:
Daraus:
    Eltern sollten definitiv nicht alle genetischen Eigenschaften ihrer Kinder kennenlernen dürfen, weil das deren Recht auf eine offene Zukunft und ihre künftige Autonomie bei Entscheidungen verletzen kann.
Manches elterliche Wissen (z. B., wenn eine Untersuchung vor der Geburt ergibt, dass das Kind das Down-Syndrom hat), kommt bereits einem Todesurteil gleich. Früher wurden diese Kinder geboren - und sie durften leben. Würde wirklich jemand wissen wollen, ob bei ihm die Gefahr besteht, jenseits der 70 dement zu werden? Mit welchem Recht können Eltern Informationen über diese (oder eine andere) mögliche Zukunft ihres Kindes "kaufen"? Wenn die prognostizierte Krankheit auftritt, hat ihr Kind sie vielleicht schon längst beerdigt. Welche Eltern würden wollen, dass ihr Kind solche Diagnosen über sie erfährt? Wer möchte sich schon so etwas anhören: "Opi, dein Genom ergibt, dass du in ein bis zwei Jahren dement wirst. Wir reservieren dir jetzt schon mal einen Heimplatz, damit du nichts anrichtest!" Es ist besser, manche Dinge nicht zu wissen ... Mt. 24 (Elberfelder Ü.):
36 Von jenem Tag aber und jener Stunde weiß niemand, auch nicht die Engel in den Himmeln, auch nicht der Sohn, sondern der Vater allein. [...] 42 Wacht also! Denn ihr wisst nicht, an welchem Tag euer Herr kommt. 43 Das aber erkennt: Wenn der Hausherr gewusst hätte, in welcher Wache der Dieb kommt, so hätte er wohl gewacht und nicht zugelassen, dass in sein Haus eingebrochen wird. 44 Deshalb seid auch ihr bereit! Denn in der Stunde, in der ihr es nicht meint, kommt der Sohn des Menschen.

Sonntag, 12. Juni 2011

Ja zum Leben!

Auf facebook bin ich auf folgende Botschaft gestoßen, die ich Euch nicht vorenthalten will:
Was ein echter Mann sein will, entscheidet sich für das Leben.
Durch Abtreibung werden die Männer ihres Vater-Seins beraubt.

Es ist die "Woche für das Leben" - auch wenn die Kirchen in deutschland daraus etwas ganz anderes gemacht haben, als von Exzellenz Dyba seinerzeit geplant.

Freitag, 4. März 2011

E10 und der Hunger in der Welt

Vor zwei Wochen war bei uns der Vorstell-Gottesdienst für die diesjährigen Firmlinge. Die Katecheten hatten als Thema "Schöpfung bewahren" ausgewählt - der genannte Bezug war "Genesis". Dort finde ich allerdings nur 2,16, das sich auf den Garten Eden bezieht und nicht auf die Schöpfung als solche. Ersatzreligion Ökologie?

Passen dazu titelt die heutige Wirtschaftswoche
Brot für den Tank
Der E10-Wahn: Wie Biosprit dem Klima schadet,
Autos gefährdet und Menschen hungern lässt

Der Artikel dazu ist zwar nicht im Netz zu haben, wohl aber das Editorial und ein Interview zum Thema:

Nahrungsmittelkrise 

"Biosprit verdrängt den klassischen Getreideanbau"

Daraus nur zwei Sätze:
Wir müssen unsere Bioenergiesubventionen dringend hinterfragen und gegebenenfalls stoppen. Solange die Ernährung der Welt nicht gesichert ist, dürfen wir Agrarflächen nicht für andere Zwecke verwenden, auch nicht zur Energiegewinnung.

Die Zweckentfremdung von Lebensmitteln - Mais, Weizen, Zucker - zur Alkoholgewinnung als Treibstoff führt dazu, dass weltweit Menschen hungern werden. Und es geht darüber noch hinaus: Konzerne betreiben "land grabbing": In Kambodscha wurden 200 km² Land der Bevölkerung weggenommen (ohne Entschädigung - teilweise gewaltsam), um darauf Zuckerrohr für den Export anzubauen.
Die Ökobilanz sieht auch nicht gut aus: Da Mais z. B.den Boden sehr stark auslaugt, werden große Mengen an Stickstoff- und Phosphatdünger benötigt. Deren Produktion ist ziemlich energieaufwendig, außerdem entstehen Stickoxide, die als "klimaschädlich" eingeordnet werden.

Daher NEIN zu E10. Das ist meine persönliche Maßnahme:


 Spart nebenbei auch noch einiges an Mineralölsteuer.

Montag, 21. Februar 2011

Bernard Nathanson ist tot

(Quelle)
Bernard Nathanson hat viel Unheil angerichtet, als er mit erlogenen Statistiken und brillianten Marketing-Strategien (siehe z. B. hier) bewirkte, dass Schwangerschaftsabbrüche legal und allgemein akzeptiert wurden.

Als er um 1973 herum mit den ersten Echtzeit-Ultraschallgeräten arbeitete, erkannte er, dass "Schwangerschaftsabbruch" die Tötung eines ungeborenen Kindes ist.

Nathanson machte eine radikale Kehrtwende: Vom perfiden Propagandisten der Abteibungslobby wandelte er sich zum Lebensschützer.1985 entstand sein Film "Der stumme Schrei", der die Ultraschallaufnahmen während eines Schwangerschaftsabbruches zeigt.

Aber die Lawine, die er einst mit losgetreten hatte, konnte er auch damit nicht aufhalten.

Möge der Herr seiner Seele gnädig sein!

“Abortion is profoundly anti-women. Three-quarters of its victims are women: Half the babies and all the mothers.” –Mother Teresa of Calcutta
(Abtreibung ist grundsätzlich frauenfeindlich. Drei Viertel ihrer Opfer sind Frauen: Die Hälfte der Babys und all die Mütter.)

Abtreibung beseitigt kein Problem, sondern ein Leben. (Original: “Abortion Ends A Life, Not A Problem”)

Leute, helft helfen! Hier:
 
http://www.1000plus.de/projekt/projekt.html

Mittwoch, 8. September 2010

Doppel Plus ungut Sprech

Sprache ist manchmal verräterrisch, und Sprache prägt das Bewusstsein.
 Umso sorgfältiger sollten wir unsere Worte wählen. Der Vorstoß des Europarates, in Zukunft nicht mehr das "diskriminierende" Wort "Mutter" zu verwenden, sondern stattdessen von "Elter" zu sprechen ruft Unmut und Verärgerung hervor: Zu Recht.

Aber andere Dinge gehen uns ganz unbewusst und unhinterfragt von den Lippen oder über die Tastatur. Beispielsweise die Frage an eine Hochschwangere: "Was wird es denn, Mädchen oder Junge?" Nein, das Kind wird nicht, sondern es ist. Und sein Geschlecht steht bereits seit der Zeugung fest. Genauso unsinnig ist es, vom Ungeborenen als "werdendes Leben" oder von der "werdenden Mutter" zu sprechen: Das Kind lebt und die Schwangere ist bereits Mutter - selbst, wenn sie es noch nicht weiß. Aber spätestens, wenn das Kind sich durch Treten und andere Bewegungen bemerkbar macht, ist offensichtlich, dass es sich nicht um werdendes, sondern um existierendes menschliches Leben handelt.

In diesem Sinne meine Bitte an Euch alle: Sprecht nicht vom werdenden Leben, sondern vom Kind, oder auch vom "sich entwickelnden Leben" des Ungeborenen. Sonst könnte sich allzu leicht beim Gesprächspartner der Gedanke einschleichen: "Es ist ja noch gar nicht, es wird erst, dieses Kind. Und was nicht ist, das kann ich ja auch nicht töten ..."
In diesem Sinne:


Freitag, 27. August 2010

Bitte kopieren!

In der Seitenleiste gibt es jetzt ein neues Bildchen:
Mit Bitte um Weiterverbreitung!

Mittwoch, 21. Juli 2010

Argumente für das Leben

Im Kommentarbereich des "European" (hier) habe ich eine so genial gute Stellungnahme von "kinderarzt" gefunden, dass ich sie hier unbedingt noch einmal wiedergeben möchte.

von kinderarzt – 14.07.2010 - 18:20

1. Natürlich ist die befruchtete Eizelle ein Mensch. Denn sie ist ein eigenständig sich entwickelnder neuer menschlicher Organismus (eigenes individuelles Genom, eigene Steuerung, die anfangs biochemisch fnktioniert, später übernimmt das Gehirn die Steuerung der Entwicklung). Lassen Sie den Embryo sich nur entwickeln und er entwickelt sich zum Neugeborenen, zum Kind, zum Erwachsenen etc.
2. Wenn wir anfangen, spezielle Kriterien (außer der Gattungszugehörigkeit) zur Voraussetzung fürs Menschsein zu machen: wer betimmt über die Kriterien? Wie willkürlich und unmenschlich ist das denn?
3. Es fällt uns nicht so leicht spontan den sehr jungen Menschen (Embryo) als vollen Menschen anzusehen, zumindest nicht so leicht, wie es uns z. B. beim Neugeborenen fällt. Schon mal nachgedacht woran das liegen mag? Die Natur hat für Menschen, die nicht nachdenken wollen (oder können) vorgesorgt und eine relative Tötungshemmung an den Anblick des Kindchenschemas (große Augen, hohe Stirn) bzw. die ausgewachsene menschliche Gestalt geknüpft. Aber der Bereich im Uterus war bis vor einigen Jahrzehnten bestens geschützt, aber auch unsichtbar. Warum sollte die Natur gegenüber den frühen Menschen eine unwillkürliche Tötungshemmung entwickeln?
4. Der ungeborene Mensch ist abhängig in einer besonderen Form. Aber nur Ignoranten verleugnen ihre eigene Abhängigkeit von vielen Faktoren, auch als Geborene. Deshalb kann die Form der Abhängigkeit niemals eine Rechtfertigung sein, den Menschen zu töten.
5. Unsere Rechtsordung basiert auf dem umbedingten Lebensrecht unschuldiger Menschen. Wenn mich jemand bedroht, ist der Angreifer nicht unschuldig und ich darf mich wehren. Ein ungeborenes Kind kann an der Mutter nicht schuldig werden. Jedoch bestünde die sehr seltene Möglichkeit, dass die Mutter an einer lebensbedrohlichen Krankheit leidet und behandelt werden muss. Als “unerwünschte Wirkung” könnte das Ungeborene dabei sterben. Der Tod des Ungeborenen wäre dann aber nicht Ziel, sondern leider nicht zu vermeiden. Abtreibung ist im übrigen auch nicht erlaubt, sondern rechtswidrig (aber straffrei) und genau aus diesem Grund! Wenn nicht Leben (und das meint nicht die Karriere) gegen Leben steht ist die aktive Tötung eines Menschen mit unseren demokratischen Prinzipien absolut unvereinbar.
6. In der Medizin muss der selbstbestimmte Patient Eingriffen zustimmen. Tut er dies nicht im vollen Bewusstsein der Folgen, dann darf ich ihn nicht behandeln. D. h. ich müsste ihn z. B. sterben lassen. Angst vor “der Apparatemedizin” ist gemeinhin wenig begründet. gestorben wird häufiger und normaler, als uns die Sterbehilfevertreter glauben machen wollen!

FÜSSCHEN-KAMPAGNE: MARSCH FÜR DAS LEBEN FÜSSCHEN 10 WOCHEN NACH DER EMPFÄNGNIS