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vor 1 Tag
"Sexuelle und reproduktive Rechte sind Menschenrechte"oder
"Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und Entscheidung über den eigenen Körper"was dann explizit ausfomuliert lautet:
"kostenfreien und sicheren Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheitsversorgung [...], was konkret bedeutet, [...] eine Schwangerschaft abzubrechen und kostenlos Verhütungsmittel zu erhalten" (Quelle)Dann werfe ich einfach mal einen Blick ins StGB (Strafgesetzbuch) und lese unter § 218 folgendes
(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.Der zitierte Absatz des Paragraphen befindet sich übrigens bei den "Straftaten gegen das Leben".
§ 219a Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise
anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
- 1.
eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder- 2.
Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung