Donnerstag, 12. September 2013

Grundgesetz-Verstoß

Artikel 6 

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Und was kann man hier lesen?

Einer Familie werden die Kinder weggenommen, weil sie ihre Vorstellung von Erziehung umsetzen. Die Kinder werden nicht misshandelt und sind in keiner Weise verwahrlost. Nein, sie besuchen nur keine Schule, sondern sie lernen zu Hause.

Und jetzt wurden die Kinder gewaltsam aus einer liebevollen, fürsorgenden Familie gerissen: Schulpflicht!

Mir hat man man beigebracht, dass es "höherrangige" und nachgeordnete Gesetze und Vorschriften gibt. "Bundesrecht bricht Landesrecht".  Und die Schulpflicht - die übrigens erst unter Hitler in Deutschland eingeführt wurde - ist Landesrecht. Und unser Grundgesetz ist sicherlich Bundesrecht.

Das Ganze ist also rechtswidrig - aber vor Allem ganz gewiss zum Nachteil der Kinder.

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1 Kommentar:

  1. "Und die Schulpflicht - die übrigens erst unter Hitler in Deutschland eingeführt wurde - ist Landesrecht."
    .
    Das ist so nicht ganz korrekt. Im Nationalsozialismus wurde die Schulpflicht eingeführt, vorher gab es lediglich eine Unterrichtspflicht in den einzelnen Ländern bzw Provinzen.

    Am Ende des Zweiten Weltkrieges haben die lokalen Selbstverwaltungen das meist ziemlich fix wieder abgeschafft als Nazi-Gesetz, welches auch öffentlich als Indoktrinierungswerkzeug bezeichnet worden ist.

    Nun kommen die Alliierten und ihre "Four D"-Politik: Democratisation, Denazifikation, Decentralisation und Demilitarisation. An sich super Ziele, aber als unumgänglich wurde die Schulpflicht angesehen, sie kam also zurück.

    Was ich aus heutiger Perspektive sehr interessant finde: das wurde neben der nötigen Erziehung zur Demokratie auch damit begründet, daß die Kinder so alle einen Teller Mittagessen bekommen könnten; mit der Argumentation über dysfunktionale Familien, die ihre Kinder nicht versorgen, deren Kinder also auf die Ganztagsschule angewiesen sind, um ein warmes Essen zu bekommen, wird heute die Ganztagsschule propagiert. Und natürlich die "nötige" Erziehung, da ja alle Familien dysfunktional sind bzw die paar, die es nicht sind, die ganz große Ausnahme (das habe ich sogar schriftlich von der SPD...)

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