vor 31 Minuten
Mittwoch, 14. Oktober 2009
Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung sehe ich mit Füßen getreten, wenn ich so etwas lese: "Bundesbank entzieht Sarrazin wichtige Kompetenzen". Ich zweifle an der Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme. Wäre ich an seiner Stelle, hätte ich längst einen Gesprächstermin bei einem Anwalt.
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Hm. Wenn ich als Anwalt was dazu sagen dürfte. Könnte Sarazzin etwas dagegen untrnehmen hätt er es wohl getan. Aber er ist wohl dem sog. Direktionsrecht seines Vorgesetzten unterworfen.
AntwortenLöschenWas hat das mit Meinungsfreiheit zu tun, wenn ich ganzen Bevölkerungsgruppen die Intelligenz und außerdem noch die Daseinsberechtigung abspreche??? Das ist Volksverhetzung und gehört bestraft - das Sarrazin überhaupt noch ein öffentliches Amt inne hat, ist DER Skandal!!!
AntwortenLöschenEs gibt Leute, die weniger intelligent sind als andere. Das ist eine Tatsache und keine Volksverhetzung. Sarrazin hat darüber hinaus niemandem die "Daseinsberechtigung" abgesprochen; er polemisiert lediglich dagegen, dass gewisse Leute ihr "Dasein-in-Berlin" auf Kosten der übrigen Bevölkerung ausleben.
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