In der ehemaligen DDR gab es wegen der rückläufigen Geburtenentwicklung in den 1970er Jahren umfangreiche staatliche Fördermaßnahmen für Familien mit Kindern. Diese führten zunächst zu höheren Geburtenzahlen vom Ende der 1970er bis Mitte der 1980er Jahre. Dann ging auch hier die Zahl der Geburten allmählich wieder zurück. (Quelle)In den alten Ländern gab es ab 1976 die sogenannte "Indikationsregelung" und ab 1993 die "Beratungsregelung". Die rechtliche Regelung musste nach der Wiedervereinigung 1989 überarbeitet werden, um einheitliches Recht zu schaffen. Die derzeit geltende Rechtslage besteht daher erst seit 1993. Um den lebensschützenden Effekt der Beratung zu überprüfen, mussten alle Schwangerschaftsabbrüche dem statistischen Bundesamt gemeldet werden - "brauchbare" Daten liegen seit 1996 vor (Abbrüche im Ausland z. B. werden nicht erfasst). Mit diesen Daten habe ich mal selber eine Kurve gebastelt:

Im Vergleich zu den oberen (amtlichen) Kurven sinken meine ab: Denn ich habe absolute Zahlen verwendet, und nicht die Werte pro Frau. Heißt: Wenn die Zahl der Frauen "im gebärfähigen Alter" zwischen 15 und 40 abnimmt, nimmt auch die Zahl der Geburten ab.
Die Zahl der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche geht zwar leicht zurück (Verlauf der roten Kurve) - würde man aberdie Zahl der Schwangerschaftsabbrüche pro Frau berechnen, ergäbe sich ein Anstieg. Und vergleicht man die Anzahl der Lebendgeborenen plus der abgetriebenen Kinder, so ergibt sich für 1996 ein ähnlicher Wert wie Anfang der 70-er.
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