Mittwoch, 29. Juli 2009

Horrorszenario?

Heute mittag bei meinem Mail-Provider entdeckt:

Schlimmeres verhüten

Eine Panne mit dem Gummi zerstört jedes Liebesspiel. Wir sagen Ihnen, wie Sie bei den vier größten Horrorszenarien handeln müssen. [...]

Was passiert hier "schlimmes" und was ist so ein "Horrorszenario"? Es könnte ein Kind gezeugt werden. Leben wird weiter gegeben. Was ist daran so schlimm, was "horrormäßig"?

Nichts. Ein Kind ist weder schlimm, noch Horror (Wortbedeutung: Angst, Schrecken, Grauen) sondern ein Geschenk Gottes und eine mögliche natürliche Folge, wenn Mann und Frau ein anderes Geschenk Gottes - die eigene Sexualität - genießen. Wie pervertiert ist diese Gesellschaft eigentlich, dass sie die Zeugung eines Kindes schrecklich findet?

Ich hingegen finde es schrecklich, dass die "Pille danach" - also die planvolle Tötung des eben gezeugten Lebens, des eigenen Kindes - als "Muss" dargestellt wird.

Was die männlichen(!) Verfasser solcher Artikel völlig außer Acht lassen, ist, dass nicht sie diesen mörderischen (für das Kind) Hormonhammer einnehmen, sondern die Frau. Sie, die Frau, wird hier auch nicht als Partnerin angesehen, für die der Mann Verantwortung übernehmen sollte (was auch dem katholischen Verständnis von Ehe und Sexualität entspricht), sondern lediglich als Lustobjekt. Und diesem Objekt mutet man mal eben zu, den eigenen Körper hormonell zu vergiften, das eigene Kind zu töten. Und was soll damit erreicht werden? Mann schont den eigenen Geldbeutel. Denn wenn Frau nicht "mitspielt", zahlt Mann den Unterhalt für Frau und Kind. Geldgier/Geiz gilt allgemein als "niederer Beweggrund".

Vorsätzliche Tötung menschlichen Lebens aus niederen Beweggründen - da werfen wir mal einen Blick ins Gesetz:

StGB § 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Dennoch gilt der oben beschriebene Vorgang nicht als Straftat. Warum? Einem nicht geborenen Menschen spricht man einfach die Eigenschaft "Mensch" ab. (siehe z. B. BGB § 1)

Armes Deutschland.

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