Mittwoch, 14. Oktober 2009

Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung sehe ich mit Füßen getreten, wenn ich so etwas lese: "Bundesbank entzieht Sarrazin wichtige Kompetenzen". Ich zweifle an der Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme. Wäre ich an seiner Stelle, hätte ich längst einen Gesprächstermin bei einem Anwalt.

3 Kommentare:

  1. Hm. Wenn ich als Anwalt was dazu sagen dürfte. Könnte Sarazzin etwas dagegen untrnehmen hätt er es wohl getan. Aber er ist wohl dem sog. Direktionsrecht seines Vorgesetzten unterworfen.

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  2. Was hat das mit Meinungsfreiheit zu tun, wenn ich ganzen Bevölkerungsgruppen die Intelligenz und außerdem noch die Daseinsberechtigung abspreche??? Das ist Volksverhetzung und gehört bestraft - das Sarrazin überhaupt noch ein öffentliches Amt inne hat, ist DER Skandal!!!

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  3. Es gibt Leute, die weniger intelligent sind als andere. Das ist eine Tatsache und keine Volksverhetzung. Sarrazin hat darüber hinaus niemandem die "Daseinsberechtigung" abgesprochen; er polemisiert lediglich dagegen, dass gewisse Leute ihr "Dasein-in-Berlin" auf Kosten der übrigen Bevölkerung ausleben.

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