Freitag, 18. Oktober 2013

Noch eine Mail vom Europaparlament

Heute habe ich von zwei anderen Abgeordneten (Partei "Die Linke") Antworten auf meine Rundmail erhalten - beide stimmen - bis auf die Anrede - wörtlich überein.

Und diese Antwort beginnt mit einer Lüge:
Sexuelle und reproduktive Rechte sind Menschenrechte
Weder in der UN-Charta der Menschenrechte noch in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gibt es "sexuelle Rechte" noch "reproduktive Rechte". Weder gibt es ein Recht auf Sex, noch gibt es ein Recht auf ein Kind.

Mittendrin heißt es:
Es ist für die individuelle und soziale Entwicklung von  zentraler Bedeutung, dass Frauen das Recht haben, gemäß den internationalen Menschenrechtsnormen frei und eigenverantwortlich über die Anzahl ihrer Kinder, den Zeitpunkt und die Geburtenabstände zu entscheiden.
Das ist schlicht undergreifend Blödsinn. Ich habe mich schon als Teenager entschieden, dass ich vier oder fünf Kinder haben will. Kann ich jetzt das Recht auf das vierte oder fünfte Kind einklagen? Mein erstes Kind hätte ich gerne ein halbes Jahr früher bekommen - und das zweite und dritte jeweils im Abstand von zwei Jahren (anstelle von drei). Stehe ich jetzt außerhalb der "internationalen Menschenrechtsnormen" oder habe ich jetzt ein Problem mit meiner ""individuelle(n) und soziale(n) Entwicklung"?


Ach ja, sorry, "liebe" LINKE, ich mit meinen Wünschen war ja gar nicht gemeint, sondern ein "Recht auf Schwangerschaftsabbruch", das alerdings in krassem Widerspruch zu den "internationalen Menschenrechtsnormen" steht, insbesondere im Widerspruch zum Recht des ungeborenen Kindes auf  Leben (Art. 3 in der UN-Charta, Art. 3 in der EU-Charta).

Die Antwort der Abgeordneten endet mit einer rechtswidrigen Forderung:
Eine umfassende, für alle Schüler verbindliche Sexualerziehung muss in allen Mitgliedstaaten gewährleistet werden [...]
Auch dies widerspricht den Menschenrechten. Im Artikel 14 (Recht auf Bildung) der EU-Charta heißt es:
(3) Die Freiheit zur Gründung von Lehranstalten unter Achtung der demokratischen Grundsätze sowie das Recht der Eltern, die Erziehung und den Unterricht ihrer Kinder entsprechend ihren eigenen religiösen, weltanschaulichen und erzieherischen Überzeugungen sicherzustellen, werden nach den einzelstaatlichen Gesetzen geachtet, welche ihre Ausübung regeln.
Das Elternrecht soll demnach übergangen werden. Selbst wenn die Begründungen dafür, dieses Grundrecht auszuhebeln, wirklich nobel klingen:

Senkung der Zahl von Teenagerschwangerschaften, von ungewollten Schwangerschaften, von Schwangerschaftsabbrüchen und [...] Prävention von HIV
halte ich  sie dennoch nicht für ausreichend, das Erziehungsrecht der Eltern auszuhebeln - und ich bezweifle stark, dass diese Ziele durch die angedachte "Sexualerziehung" wirklich erreicht werden.






1 Kommentar:

  1. Ich versuche mal, auf ein Kind mehr zu klagen :-)

    Ich las vor einer Weile im Werbekäseblättchen, welches egal ob man will oder nicht im Postkasten landet, der bericht über ein Grundschullehrerin, die sich drüber beschwerte, daß die "Fundamentalisten) (damit waren observante Muslime gemeint wie es erschien) mittlerweile so viel Einfluß hätten, daß sie nicht mehr, wie sie es immer getan habe, mit ihrer Klasse in die Apotheke gehen kann und üben, wie man Kondome kauft.

    Mit Grundschülern, also ältestenfalls Viertklässler, also 10-jährige Kinder. Wieso müssen die üben, wie man Kondome kauft?

    Da werd ich dann auch zum spaßbefreiten Fundi, normalerweise bin ich ja das "Fun" in "Fundamentalismus.

    Ein Mensch ist ein Mensch- von Anfang an, das ist keine Theologie, sondern Biologie.

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