Mittwoch, 21. Juli 2010

Argumente für das Leben

Im Kommentarbereich des "European" (hier) habe ich eine so genial gute Stellungnahme von "kinderarzt" gefunden, dass ich sie hier unbedingt noch einmal wiedergeben möchte.

von kinderarzt – 14.07.2010 - 18:20

1. Natürlich ist die befruchtete Eizelle ein Mensch. Denn sie ist ein eigenständig sich entwickelnder neuer menschlicher Organismus (eigenes individuelles Genom, eigene Steuerung, die anfangs biochemisch fnktioniert, später übernimmt das Gehirn die Steuerung der Entwicklung). Lassen Sie den Embryo sich nur entwickeln und er entwickelt sich zum Neugeborenen, zum Kind, zum Erwachsenen etc.
2. Wenn wir anfangen, spezielle Kriterien (außer der Gattungszugehörigkeit) zur Voraussetzung fürs Menschsein zu machen: wer betimmt über die Kriterien? Wie willkürlich und unmenschlich ist das denn?
3. Es fällt uns nicht so leicht spontan den sehr jungen Menschen (Embryo) als vollen Menschen anzusehen, zumindest nicht so leicht, wie es uns z. B. beim Neugeborenen fällt. Schon mal nachgedacht woran das liegen mag? Die Natur hat für Menschen, die nicht nachdenken wollen (oder können) vorgesorgt und eine relative Tötungshemmung an den Anblick des Kindchenschemas (große Augen, hohe Stirn) bzw. die ausgewachsene menschliche Gestalt geknüpft. Aber der Bereich im Uterus war bis vor einigen Jahrzehnten bestens geschützt, aber auch unsichtbar. Warum sollte die Natur gegenüber den frühen Menschen eine unwillkürliche Tötungshemmung entwickeln?
4. Der ungeborene Mensch ist abhängig in einer besonderen Form. Aber nur Ignoranten verleugnen ihre eigene Abhängigkeit von vielen Faktoren, auch als Geborene. Deshalb kann die Form der Abhängigkeit niemals eine Rechtfertigung sein, den Menschen zu töten.
5. Unsere Rechtsordung basiert auf dem umbedingten Lebensrecht unschuldiger Menschen. Wenn mich jemand bedroht, ist der Angreifer nicht unschuldig und ich darf mich wehren. Ein ungeborenes Kind kann an der Mutter nicht schuldig werden. Jedoch bestünde die sehr seltene Möglichkeit, dass die Mutter an einer lebensbedrohlichen Krankheit leidet und behandelt werden muss. Als “unerwünschte Wirkung” könnte das Ungeborene dabei sterben. Der Tod des Ungeborenen wäre dann aber nicht Ziel, sondern leider nicht zu vermeiden. Abtreibung ist im übrigen auch nicht erlaubt, sondern rechtswidrig (aber straffrei) und genau aus diesem Grund! Wenn nicht Leben (und das meint nicht die Karriere) gegen Leben steht ist die aktive Tötung eines Menschen mit unseren demokratischen Prinzipien absolut unvereinbar.
6. In der Medizin muss der selbstbestimmte Patient Eingriffen zustimmen. Tut er dies nicht im vollen Bewusstsein der Folgen, dann darf ich ihn nicht behandeln. D. h. ich müsste ihn z. B. sterben lassen. Angst vor “der Apparatemedizin” ist gemeinhin wenig begründet. gestorben wird häufiger und normaler, als uns die Sterbehilfevertreter glauben machen wollen!

1 Kommentar:

  1. Klasse!!! Werde die Argumente in meiner Schrreiberei verwenden. Danke.

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