Donnerstag, 27. Mai 2010

Shocking ...

Eben habe ich es auf "facebook" entdeckt, und nun finde ich beim Rübenfreund Ruben den Link dazu:

Demnächst soll es in England Fernsehwerbung für Abtreibung geben. Im katholischen Irland dürfen die entsprechenden Spots nicht ausgestrahlt werden, aber in England schon. Ruben verlinkt dazu einen Artikel auf EWTN, der berichtet, dass die Bischofskonferenz von England und Wales in aller Schärfe dagegen protestiert. Verantwortlich für die Anzeigen ist "Marie Stopes", eine - nach eigenen Angaben - nicht gewinnorientierte Organisation, die sich "reproduktive Gesundheit" auf die Fahnen geschrieben hat, was ein schäbiger Euphemismus für das hunderttausendfache Töten von ungeborenen Menschen ist.

Wie ist die Situation in Deutschland? Anders. Gott sei Dank. Unter den "Straftaten gegen das Leben" befindet sich nämlich im Strafgesetzbuch (StGB) der § 219a:

§ 219a Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise
1.
eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder
2.
Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung
anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Hoffentlich bleibt es bei dieser Rechtslage. Und wenn sich herausstellen sollte, dass das englische Fernsehen auch nach Deutschland ausstrahlt, dann könnte man aufgrund dieser Rechtslage durchaus etwas unternehmen.

Thematisch nicht ganz passend verlinke ich jetzt noch auf Alipius:


(nein, der abgebildete ist nicht Alipius, ich habe nur das Bild bei ihm ausgeliehen)

2 Kommentare:

  1. Was willst Du von einer Organisation die von einer Hitlerverehrerin gegründet wurde, anderes erwarten.

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